| Integrierte
Managementsysteme

Qualitätsmanagementsysteme
Qualitätsmanagementsysteme
sind schon seit längerer Zeit in den Unternehmen etabliert. Seit
1987
ist eine Version der DIN EN ISO 9001 als Grundlage
zum
Aufbau und Betrieb von Qualitätsmanagementsystemen in den
verschiedenen
Branchen der deutschen Wirtschaft (vom industriellen Großkonzern
bis hin zu den KMU`s) in Anwendung. Die nächste Revision
der
DIN EN ISO 9001:2008 steht in den nächsten Jahren (bis 2014?) an.
Umweltmanagementsysteme.
Während
die ISO 9000ff für Qualitätsmanagementsysteme eine der ersten
diesbezüglichen großflächig eingesetzten Normen war,
wurde
der Umweltschutz durch die Vorgaben des British Standards BS 7750, der
EMS III, bzw. der DIN ISO
14000ff
geregelt. Beim Aufbau eines Umweltmanagementsystems sollte man z. B.
auf
Anforderungen aus dem Bereich der Anlagen- und/oder Arbeitssicherheit
sowie
des Gesundheitsschutzes achten, da hiervon in der Regel auch
umweltrelevante
Aspekte betroffen sind.
Mit der
Zeit
hat sich die Wirtschaft mit neuen Vorgaben bzw. weiteren Fassetten des
betrieblichen, unternehmerischen Handelns befasst. Dadurch wurde in den
Unternehmen u. a. die Normenreihe DIN EN ISO 14000ff zum Thema
„Umweltmanagementsystems
bzw. die EMAS III, die Europäische Verordnung zum [...]
„Gemeinschaftssystem
für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“
umgesetzt.
Diese
Vorgaben
zum Thema Umweltmanagementsysteme widmen sich in erster Näherung
nicht
den Produkten eines Unternehmens, sondern den
nicht-verkaufsfähigen
Abprodukten bzw. den Prozessen, die zur Aufrechterhaltung einer
Produktion
betrieben werden. Die im Laufe der Produktion entstehenden Ab- oder
Nebenprodukte,
wie z. B. Abfälle und Emissionen, die auf dem Umweltsektor als
sog.
Umweltauswirkungen auftreten, sollen hiermit erfasst und über
strategische
Ansätze vermindert werden. In direkter Kopplung sind hierzu die
Kosten
zu betrachten und damit kann ein nicht geringer Anteil einer
Zukunftssicherung
für den Standort betrieben werden!
Anhand
der Vorgaben
zum Aufbau und zum Betrieb eines Umweltmanagementsystems kommt man bei
der Überlegung, an welcher Stelle die größten
Änderungen
im Unternehmen auch die größten Reduktionspotentiale bei den
Umweltauswirkungen mit sich bringen, auf eine Systematik, die dem
Qualitätskreis
aus der DIN EN ISO 9004 gleicht. In diesem Kreis sind nun Aspekte des
betrieblichen
Umweltschutzes aufgeführt, die über das Element 4.4.6
”Ablauflenkung”
im Rahmen der Vorbereitungen zum Aufbau des Umweltmanagementsystems zu
identifizieren und zu regeln sind (DIN EN ISO 14001 in Verbindung mit
dem
Element 4.2.1 bzw. A 4.2.1 wie auch DIN EN ISO 14004 Element 4.2.2).
Die
führenden
Managementelemente sorgen nun dafür, Prämissen (wie die
politischen
Absichtserklärungen, unternehmensinterne Vorgaben, strategische
und
taktische Ziele mit Maßnahmen und Projekten) umzusetzen und
verfolgen
zu lassen.
Das
Responsible-Care-Programm
Als ein
weiteres
Beispiel für Vorgaben an ein Managementsystem sei das
Responsible-Care-Programm
(RC) der chemischen Industrie genannt. Die Hinweise für Firmen
bezüglich
des Responsible-Care-Programms sind detailliert und geben
Hilfestellungen
zu dem Dialog mit den Mitarbeitern und der Öffentlichkeit, der
Anlagensicherheit
und Gefahrenabwehr, der Arbeitssicherheit, dem Umweltschutz, der
Transportsicherheit
sowie der Produktverantwortung (siehe hierzu auch §22 des
KrW-/AbfG).
Systembezogene Vorgaben existieren nur am Rande.
Die
Gliederung des
,,Responsible-Care-Programms
der chemischen Industrie beinhaltet die folgenden elf Themenbereiche:
1.
Leitlinien,
2.
Vorgaben
der Unternehmensleitung,
3.
Maßnahmen
zu deren Umsetzung,
4.
Systembeschreibung,
5.
Regelmäßiger
Soll-Ist-Vergleich,
6.
Bereich
Dialog,
7.
Bereich
Anlagensicherheit und Gefahrenabwehr,
8.
Bereich
Arbeitssicherheit,
9.
Bereich
Umweltschutz,
10.
Bereich
Transportsicherheit,
11.
Bereich
Produktverantwortung.
Arbeitssicherheit
Im
Bereich der
Arbeitssicherheits-Managementsysteme existieren Ansätze für
eine
Managementstruktur in verschiedenen rechtlichen Vorgaben der
Länder,
in ergänzenden europäischen Dokumenten wie z. B. der
Seveso-Richtlinie
82/501/EWG sowie in einer Leitlinie des BSI dem BS 8880 oder einem
Diskussionspapier/
Stellungnahme der ISO-Organisation bezüglich einer
möglichen ISO-Normenfamilie
(OHSAS 18001:2007) zum Thema Arbeitssicherheit.
Das
SCC-Regelwerk
Im Jahre
1987
wurde in Holland von der Mineralölindustrie und dem
Zertifizierungsunternehmen
DNV das grundlegende Werk erarbeitet. Die Mineralölindustrie
erkannte
vor einiger Zeit, dass die Unfälle auf ihren Geländen ihnen
seitens
der Unfallversicherungen angelastet wurden. Um hier vorzubeugen,
entstand
das Regelwerk für die SCC-Zertifizierung.
Von den
Niederlanden
her kam das Regelwerk nach Deutschland und wurde unter der
Federführung
des von der TGA installierten SCC-Sektorkomitees den deutschen
Verhältnissen
angepasst und für die Zertifizierung zugelassen. Diese Frageliste
wird z. Z. in drei Industriebereichen angewendet und von den
Kontraktoren
verlangt: Erdölindustrie, Chemische Industrie und
Automobilindustrie.
Weitere Industrien diskutieren schon über den Nutzen der
Anwendung.
Derzeit wird die SCC-Frageliste als etabliertes Regelwerk für ein
Arbeitssicherheitsmanagementsystem mehr und mehr in den Unternehmen
berücksichtigt.
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