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Integrierte Managementsysteme


Qualitätsmanagementsysteme
Qualitätsmanagementsysteme sind schon seit längerer Zeit in den Unternehmen etabliert. Seit 1987 ist eine Version der DIN EN ISO 9001 als Grundlage zum Aufbau und Betrieb von Qualitätsmanagementsystemen in den verschiedenen Branchen der deutschen Wirtschaft (vom industriellen Großkonzern bis hin zu den KMU`s) in Anwendung. Die nächste Revision der DIN EN ISO 9001:2008 steht in den nächsten Jahren (bis 2014?) an.

Umweltmanagementsysteme.
Während die ISO 9000ff für Qualitätsmanagementsysteme eine der ersten diesbezüglichen großflächig eingesetzten Normen war, wurde der Umweltschutz durch die Vorgaben des British Standards BS 7750, der EMS III, bzw. der DIN ISO 14000ff geregelt. Beim Aufbau eines Umweltmanagementsystems sollte man z. B. auf Anforderungen aus dem Bereich der Anlagen- und/oder Arbeitssicherheit sowie des Gesundheitsschutzes achten, da hiervon in der Regel auch umweltrelevante Aspekte betroffen sind.
Mit der Zeit hat sich die Wirtschaft mit neuen Vorgaben bzw. weiteren Fassetten des betrieblichen, unternehmerischen Handelns befasst. Dadurch wurde in den Unternehmen u. a. die Normenreihe DIN EN ISO 14000ff zum Thema „Umweltmanagementsystems bzw. die EMAS III, die Europäische Verordnung zum [...] „Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“ umgesetzt.

Diese Vorgaben zum Thema Umweltmanagementsysteme widmen sich in erster Näherung nicht den Produkten eines Unternehmens, sondern den nicht-verkaufsfähigen Abprodukten bzw. den Prozessen, die zur Aufrechterhaltung einer Produktion betrieben werden. Die im Laufe der Produktion entstehenden Ab- oder Nebenprodukte, wie z. B. Abfälle und Emissionen, die auf dem Umweltsektor als sog. Umweltauswirkungen auftreten, sollen hiermit erfasst und über strategische Ansätze vermindert werden. In direkter Kopplung sind hierzu die Kosten zu betrachten und damit kann ein nicht geringer Anteil einer Zukunftssicherung für den Standort betrieben werden!

Anhand der Vorgaben zum Aufbau und zum Betrieb eines Umweltmanagementsystems kommt man bei der Überlegung, an welcher Stelle die größten Änderungen im Unternehmen auch die größten Reduktionspotentiale bei den Umweltauswirkungen mit sich bringen, auf eine Systematik, die dem Qualitätskreis aus der DIN EN ISO 9004 gleicht. In diesem Kreis sind nun Aspekte des betrieblichen Umweltschutzes aufgeführt, die über das Element 4.4.6 ”Ablauflenkung” im Rahmen der Vorbereitungen zum Aufbau des Umweltmanagementsystems zu identifizieren und zu regeln sind (DIN EN ISO 14001 in Verbindung mit dem Element 4.2.1 bzw. A 4.2.1 wie auch DIN EN ISO 14004 Element 4.2.2).

Die führenden Managementelemente sorgen nun dafür, Prämissen (wie die politischen Absichtserklärungen, unternehmensinterne Vorgaben, strategische und taktische Ziele mit Maßnahmen und Projekten) umzusetzen und verfolgen zu lassen.

Das Responsible-Care-Programm
Als ein weiteres Beispiel für Vorgaben an ein Managementsystem sei das Responsible-Care-Programm (RC) der chemischen Industrie genannt. Die Hinweise für Firmen bezüglich des Responsible-Care-Programms sind detailliert und geben Hilfestellungen zu dem Dialog mit den Mitarbeitern und der Öffentlichkeit, der Anlagensicherheit und Gefahrenabwehr, der Arbeitssicherheit, dem Umweltschutz, der Transportsicherheit sowie der Produktverantwortung (siehe hierzu auch §22 des KrW-/AbfG). Systembezogene Vorgaben existieren nur am Rande.

Die Gliederung des ,,Responsible-Care-Programms der chemischen Industrie beinhaltet die folgenden elf Themenbereiche:
1.  Leitlinien,
2.  Vorgaben der Unternehmensleitung,
3.  Maßnahmen zu deren Umsetzung,
4.  Systembeschreibung,
5.  Regelmäßiger Soll-Ist-Vergleich,
6.  Bereich Dialog,
7.  Bereich Anlagensicherheit und Gefahrenabwehr,
8.  Bereich Arbeitssicherheit,
9.  Bereich Umweltschutz,
10. Bereich Transportsicherheit,
11. Bereich Produktverantwortung.

Arbeitssicherheit
Im Bereich der Arbeitssicherheits-Managementsysteme existieren Ansätze für eine Managementstruktur in verschiedenen rechtlichen Vorgaben der Länder, in ergänzenden europäischen Dokumenten wie z. B. der Seveso-Richtlinie 82/501/EWG sowie in einer Leitlinie des BSI dem BS 8880 oder einem Diskussionspapier/ Stellungnahme der ISO-Organisation bezüglich einer möglichen  ISO-Normenfamilie (OHSAS 18001:2007) zum Thema Arbeitssicherheit.

Das SCC-Regelwerk
Im Jahre 1987 wurde in Holland von der Mineralölindustrie und dem Zertifizierungsunternehmen DNV das grundlegende Werk erarbeitet. Die Mineralölindustrie erkannte vor einiger Zeit, dass die Unfälle auf ihren Geländen ihnen seitens der Unfallversicherungen angelastet wurden. Um hier vorzubeugen, entstand das Regelwerk für die SCC-Zertifizierung.
Von den Niederlanden her kam das Regelwerk nach Deutschland und wurde unter der Federführung des von der TGA installierten SCC-Sektorkomitees den deutschen Verhältnissen angepasst und für die Zertifizierung zugelassen. Diese Frageliste wird z. Z. in drei Industriebereichen angewendet und von den Kontraktoren verlangt: Erdölindustrie, Chemische Industrie und Automobilindustrie. Weitere Industrien diskutieren schon über den Nutzen der Anwendung. Derzeit wird die SCC-Frageliste als etabliertes Regelwerk für ein Arbeitssicherheitsmanagementsystem mehr und mehr in den Unternehmen berücksichtigt.