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 Energieaudits gemäß EDL-G

Um im Jahr 2015 wurde endlich in Deutschland die EU EnergieEffizienz-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Leider verspätet, sie sollte schon zum Juni 2014 umgesetzt sein.

Erst ab Mai 2015 standen die Werkzeuge zur Umsetzung bereit.
Die BAFA hatte die Aufgabe erhalten, die Umsetzung der EN 16247-1 mit konkreten Forderungen zu ergänzen, so dass daraus und der EN 162147-1 ein Energieaudit werden kann.
Die BAFA hat ein Merkblatt geschrieben, dass die Qualifikation der Energieauditoren, als Grundlage zur Eintragung in die Auditorendatenbank, darstellt.

Dann hat die BAFA ein Merkblatt zur Umsetzung des EDL-G veröffentlicht. Hier sind einige Details geregelt, wie z.B.
- die Anwendung eines "Stichprobenverfahrens" bei gleichartigen Standorten, um die Anzahl gleichwertiger, zu auditierender Standorte (Filialen) zu reduzieren.
- die Anforderungen an Gebäude (u.U. mit den Gebäudeausweis gem. EnEV schon erledigt)
- welche Anforderungen denn nun noch an das Thema "Transport" zu stellen sind, da die EN 16247-4 ja nicht erfüllt werden muss.
- dass zu auditierende Unternehmen mit den diversen Standorten nur 90% (siehe SpaEfV = 95%) des Energieraums repräsentieren muss und wie man mit die "überschüssigen" 10% Energieverbrauch" einsetzen kann (z. B. Transport fällt aus dem Auditsystem raus oder welche "kleineren" Standorte brauchen nicht beachtet werden?!
- dass das Energieaudit aus aktuellen, gemessenen und belegbaren
Daten bestehen soll.
- Energieverbrauchsdaten können auch durch ein anerkanntes Schätzverfahren ermittelt werden.
... ... ...

Das Gesetz "EDL-G" müssen alle wirtschaftlich aktiven Unternehmen erfüllen, sogar KMU's und wenn die nur schlussendlich auf Anforderung der BAFA nachweisen müssen, dass sie wirklich den Status eines KMU's besitzen.

Ausgenommen sind Organisationen, die staatliche Aufgaben erfüllen (Behörden, Polizei, Krankenhäuser, Schulen, ...). Diese haben aber als Indiz eine Befreiung nach § 4  Körperschafts- steuer.


Ansonsten hat die BAFA die Aufgabe, nach den 5.12.2015 (Fertigstellung aller Energieaudit- berichte) bei 20% der Unternehmen eine Stichprobe zu setzen. Dabei werden die Unternehmen aufgefordert, den Energieaudit- bericht einzuschicken und den Namen des Energieauditors anzugeben. Diese Stichprobe soll sich über die kommenden vier Jahre erstrecken.

Da in Deutschland aber das Gesetz zu spät veröffentlicht wurde und die BAFA noch Zeit benötigte, um deren Spielregeln fest zu legen und zu veröffentlichen, sind den Unternehmen in Deutschland ca 12 Monate Zeit abhanden gekommen. D.h. dass die Politik schon den Zeitdruck registriert hat und der BAFA angewiesen hat, "Milde " walten zulassen, wenn sie bei den Stichproben auf Unternehmen stößt, die das Energieaudit noch nicht umgesetzt haben - falls sie sich jetzt schnell den Anforderungen annehmen.
Eine Geldbuße bis max. 50000€ stünde ansonsten zur Debatte (pro Unternehmens- einheit - bei einem Konzern, der diverse rechtliche Entitäten beherbergt, käme schell ein höherer Betrag zusammen.


Angebot:

- Schulung für Unternehmen, die mit internen, qualifizierten  Kräften das Thema erledigen wollen, wie soll ein Energieauit duchgeführt werden (Zeit 3-5 Tage)

- Durchführung eines Energieaudits gemäß Auditprozess der EN 16247-1 und BAFA Vorgaben

Beraternummer: 206359