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Die
Revision der EG 721/2001 (EMAS II) ist im vollen Gange. Mit der
Verföffentlichung ist zum Jahreswechsel 2009/2010 zu rechnen:
Entwurf
zur
EMAS III-Verordnung vorgelegt
Freiburg,
2008-09-25.
Nach Einholung von Studien und Anhörung von Experten und den
diversen Interessengruppen hat die Kommission nun ihren Erstentwurf zur Revision der EMAS-Verordnung 761/2001 vom
19.3.2001 vorgelegt. Angestrebt wird das Inkrafttreten von EMAS III zum
Jahreswechsel
2009/2010.
Die
wesentlichen Aspekte des Entwurfs sind im Folgenden aufgeführt:
- Die
Teilnahme an EMAS bleibt freiwillig!
- EMAS
bleibt ein (reines) Instrument des Umweltschutzes, es wird keine
Anknüpfung an Nachhaltigkeit(sberichtserstattung) geben.
- Die
Verordnung wurde komplett umstrukturiert, jetzt werden die Paragraphen
nach Adressaten, z.B. Regelungen für registrierte Organisationen,
Registrierungsstellen, Umweltgutachter aufgestellt.
- Es
gibt ein sichtliches Bemühen der Kommission, für KMU einen
„leichteren Zugang“ zu EMAS zu schaffen (z. B. über die
Artikel 7 und 25). Besonders hier ist sicherlich noch mit einigen
Änderungen zu rechnen.
- Das
Managementsystem selbst ist (weiterhin) nach ISO 14.001 aufzubauen. Den
Besonderheiten von KMU soll dabei nach Art. 25 Rechnung getragen
werden, in welcher Form wird allerdings nicht deutlich.
- Durch
eine neue explizite Definition der Einhaltung der Rechtsvorschriften
sind die bislang praktizierten unterschiedlichsten Auslegungen der
EU-Staaten nicht mehr möglich. Unklar bleibt, ob es sich hier
nochmals um eine Verschärfung (auch für deutsche Unternehmen)
handelt.
- Die
teilnehmende Organisation soll nun einen „materiellen oder
dokumentarischen Nachweis“ der Rechtskonformität erbringen. Sie
soll hierzu bei der/den Behörde/n eine
Konformitätserklärung anfordern können, die EU-Staaten
sollen wiederum dafür sorgen, dass die Behörden hierzu
verpflichtet sind.
- Die
Vision von „Global EMAS“ soll, um dem bisherigen Vorteil der weltweiten
Gültigkeit der ISO 14001 zu begegnen, verwirklicht werden: Auch
Organisationen mit Sitz außerhalb der EU sollen teilnehmen
können, die Registrierung verschiedener Standorte als eine
Organisation soll auch über die Grenzen einen Mitgliedsstaates
hinaus möglich sein. Eine Sammelregistrierung beliebiger
Standortsummen soll machbar sein.
- Aber
„Global EMAS“a ist noch unausgegoren, z.B. bleibt unklar, welche
Vorgehensweisen und Möglichkeiten für weltweit agierende
Unternehmen mit Sitz in der EU verbleiben.
- Beim
EMAS-Logo sind wesentliche Verbesserungen geplant: Es wird nur noch
eine Version geben (ohne Zusätze wie z.B. „validierte
Information“) und die Vorgaben zur Anwendung werden wesentlich
entschlackt.
- Der
Teil der Umwelterklärung, der sich mit der
zahlenmäßigen Umweltleistung der Organisation befasst, ist
jetzt mit der Angabe von vorgegebenen Kernindikatoren und weiteren
Indikatoren in Abhängigkeit der Umweltaspekte der Organisation zu
belegen. Sind von der Kommission schon sektorspezifische
Umweltleistungsindikatoren veröffentlicht, so sind auch diese
anzuwenden.
- Die
von der Kommission seit 2001 erlassenen 9 Leitfäden zur
EMAS-Verordnung, von denen 5 verbindlichen Charakter haben, werden nun
teilweise in die neue Verordnung integriert. Nach welchem System mit
welcher Begründung dies geschehen soll, warum z.B. auch die
unverbindlichen Leitlinien teilweise jetzt auf Verordnungsniveau
gehoben werden, bleibt unklar.
- Die
Aufforderung, für EMAS-Organisationen Erleichterungen zu schaffen,
geht ausschließlich an die einzelnen Mitgliedsstaaten – dies
allerdings ausdrücklicher und stringenter als bisher. Da die
Rechtsgebungsinitiativen jedoch immer mehr von EU-Ebene ausgehen,
müsste konsequent bei allen bestehenden und neuen Regelwerken
geprüft werden, welche Erleichterungen für
EMAS-Organisationen geschaffen werden können (beste Beispiele sind
die IVU-, die UVP-, die Seveso- sowie die Umwelthaftungs-Richtlinie).
Um die angestrebte Wirkung zu entfalten, müssten die
Erleichterungen in bestehenden Regelwerken mit EMAS III gleichzeitig in
Kraft treten.
Gerade
im
wesentlichen Kernpunkt, KMU einen leichteren Zugang zu EMAS zu
schaffen, bleibt
noch vieles offen – zu bezweifeln ist auch, dass mit dem jetzigen
Gesamtkonzept
eine maßgebliche Erhöhung der Teilnehmerzahlen erwartet
werden kann. (Quelle:
IHK Südlicher Oberrhein, gekürzt)
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Fördermöglichkeiten:
Das
Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie hat in Internet alle der-zeitigen
Fördermöglichkeiten
dargelegt (www.bmwi.de). Hier kann man sich über Termine und
wichtige
Aspekte von laufenden Ausschreibungen informieren.
Neue Fördermöglichkeiten für KMUs haben sich unter
www.BAFA.de aufgetan.
Literatur zu
Umweltverbesserungen:
Fachinformationszentrum
Karlsruhe hat den Markt der Softwareanbieter durchforstet und nach
Programmen
über Umwelt- und Energiesysteme gesucht. Das Handbuch beschreibt
mehr
als 3000 Angebote aus dem wissenschaftlichen und kommerziellen Bereich.
Bei den Softwareangeboten wird auf Prozeßdarstellungen bis zu
Verbsserungen
der Wirkungsgrade eingegangen (Tel. 07247 80 83 35, Kosten
160.--).
Internetquellen
umweltrelevante
Informationen:
- Suchen in der
Umwelt-Informationsdatenbank
UMFIS: (www.umfis.de). Die IHKL'en haben eine Datenbank entwickelt, um
Suchenden die Möglichkeit zu bieten, Firmen mit Umweltangeboten im
Internet zu finden.
-
GESTIS-Stoffdatenbank im
Gefahrtsoffinformationssystem der gewerblichen Be-rufsgenossenschaften
www.hvbg.de/bia/stoffdatenbank.
-
Informationssystem des
Landesumweltamt MRW über gefährliche/umweltrelevante Stoffe
(IGS-Public) www.lua.nrw.de/i
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