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Die Revision der EG 721/2001 (EMAS II) ist im vollen Gange. Mit der Verföffentlichung ist zum Jahreswechsel 2009/2010 zu rechnen:

Entwurf zur EMAS III-Verordnung vorgelegt

Freiburg, 2008-09-25.
Nach Einholung von Studien und Anhörung von Experten und den diversen Interessengruppen hat die Kommission nun ihren Erstentwurf  zur Revision der EMAS-Verordnung 761/2001 vom 19.3.2001 vorgelegt. Angestrebt wird das Inkrafttreten von EMAS III zum Jahreswechsel 2009/2010.

Die wesentlichen Aspekte des Entwurfs sind im Folgenden aufgeführt:

  • Die Teilnahme an EMAS bleibt freiwillig!
  • EMAS bleibt ein (reines) Instrument des Umweltschutzes, es wird keine Anknüpfung an Nachhaltigkeit(sberichtserstattung) geben.
  • Die Verordnung wurde komplett umstrukturiert, jetzt werden die Paragraphen nach Adressaten, z.B. Regelungen für registrierte Organisationen, Registrierungsstellen, Umweltgutachter aufgestellt.
  • Es gibt ein sichtliches Bemühen der Kommission, für KMU einen „leichteren Zugang“ zu EMAS zu schaffen (z. B. über die Artikel 7 und 25). Besonders hier ist sicherlich noch mit einigen Änderungen zu rechnen.
  • Das Managementsystem selbst ist (weiterhin) nach ISO 14.001 aufzubauen. Den Besonderheiten von KMU soll dabei nach Art. 25 Rechnung getragen werden, in welcher Form wird allerdings nicht deutlich.
  • Durch eine neue explizite Definition der Einhaltung der Rechtsvorschriften sind die bislang praktizierten unterschiedlichsten Auslegungen der EU-Staaten nicht mehr möglich. Unklar bleibt, ob es sich hier nochmals um eine Verschärfung (auch für deutsche Unternehmen) handelt.
  • Die teilnehmende Organisation soll nun einen „materiellen oder dokumentarischen Nachweis“ der Rechtskonformität erbringen. Sie soll hierzu bei der/den Behörde/n eine Konformitätserklärung anfordern können, die EU-Staaten sollen wiederum dafür sorgen, dass die Behörden hierzu verpflichtet sind.
  • Die Vision von „Global EMAS“ soll, um dem bisherigen Vorteil der weltweiten Gültigkeit der ISO 14001 zu begegnen, verwirklicht werden: Auch Organisationen mit Sitz außerhalb der EU sollen teilnehmen können, die Registrierung verschiedener Standorte als eine Organisation soll auch über die Grenzen einen Mitgliedsstaates hinaus möglich sein. Eine Sammelregistrierung beliebiger Standortsummen soll machbar sein.
  • Aber „Global EMAS“a ist noch unausgegoren, z.B. bleibt unklar, welche Vorgehensweisen und Möglichkeiten für weltweit agierende Unternehmen mit Sitz in der EU verbleiben.
  • Beim EMAS-Logo sind wesentliche Verbesserungen geplant: Es wird nur noch eine Version geben (ohne Zusätze wie z.B. „validierte Information“) und die Vorgaben zur Anwendung werden wesentlich entschlackt.
  • Der Teil der Umwelterklärung, der sich mit der zahlenmäßigen Umweltleistung der Organisation befasst, ist jetzt mit der Angabe von vorgegebenen Kernindikatoren und weiteren Indikatoren in Abhängigkeit der Umweltaspekte der Organisation zu belegen. Sind von der Kommission schon sektorspezifische Umweltleistungsindikatoren veröffentlicht, so sind auch diese anzuwenden.
  • Die von der Kommission seit 2001 erlassenen 9 Leitfäden zur EMAS-Verordnung, von denen 5 verbindlichen Charakter haben, werden nun teilweise in die neue Verordnung integriert. Nach welchem System mit welcher Begründung dies geschehen soll, warum z.B. auch die unverbindlichen Leitlinien teilweise jetzt auf Verordnungsniveau gehoben werden, bleibt unklar.
  • Die Aufforderung, für EMAS-Organisationen Erleichterungen zu schaffen, geht ausschließlich an die einzelnen Mitgliedsstaaten – dies allerdings ausdrücklicher und stringenter als bisher. Da die Rechtsgebungsinitiativen jedoch immer mehr von EU-Ebene ausgehen, müsste konsequent bei allen bestehenden und neuen Regelwerken geprüft werden, welche Erleichterungen für EMAS-Organisationen geschaffen werden können (beste Beispiele sind die IVU-, die UVP-, die Seveso- sowie die Umwelthaftungs-Richtlinie). Um die angestrebte Wirkung zu entfalten, müssten die Erleichterungen in bestehenden Regelwerken mit EMAS III gleichzeitig in Kraft treten.

Gerade im wesentlichen Kernpunkt, KMU einen leichteren Zugang zu EMAS zu schaffen, bleibt noch vieles offen – zu bezweifeln ist auch, dass mit dem jetzigen Gesamtkonzept eine maßgebliche Erhöhung der Teilnehmerzahlen erwartet werden kann. (Quelle: IHK Südlicher Oberrhein, gekürzt)

Fördermöglichkeiten: 
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat in Internet alle der-zeitigen Fördermöglichkeiten dargelegt (www.bmwi.de). Hier kann man sich über Termine und wichtige Aspekte von laufenden Ausschreibungen informieren.
Neue Fördermöglichkeiten für KMUs haben sich unter www.BAFA.de aufgetan.

Literatur zu Umweltverbesserungen: 
Fachinformationszentrum Karlsruhe hat den Markt der Softwareanbieter durchforstet und nach Programmen über Umwelt- und Energiesysteme gesucht. Das Handbuch beschreibt mehr als 3000 Angebote aus dem wissenschaftlichen und kommerziellen Bereich. Bei den Softwareangeboten wird auf Prozeßdarstellungen bis zu Verbsserungen der Wirkungsgrade eingegangen (Tel. 07247 80 83 35,   Kosten 160.--).

Internetquellen umweltrelevante Informationen:
- Suchen in der Umwelt-Informationsdatenbank UMFIS: (www.umfis.de). Die IHKL'en haben eine Datenbank entwickelt, um Suchenden die Möglichkeit zu bieten, Firmen mit Umweltangeboten im Internet zu finden.

- GESTIS-Stoffdatenbank im Gefahrtsoffinformationssystem der gewerblichen Be-rufsgenossenschaften www.hvbg.de/bia/stoffdatenbank.

- Informationssystem des Landesumweltamt MRW über gefährliche/umweltrelevante Stoffe (IGS-Public) www.lua.nrw.de/i